WEG-Verwaltung

Unser Anspruch – Verwaltung auf höchstem Niveau

Vertrauen Sie bei der Wahl Ihres Hausverwalters auf langjährige Erfahrung und erstklassige Durchführung sämtlicher Tätigkeiten. Wenn Sie auf diese und weitere Punkt Wert legen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir würden uns freuen, Ihre Immobilie zukünftig in unser Portfolio aufzunehmen und uns mit Herzblut um die kaufmännische und technische Verwaltung des Objektes zu kümmern. 

Als unerlässlichen Faktor sehen wir dabei ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen uns als Verwaltung und Ihnen als Eigentümer. Wir sehen uns als Ihr Partner, um die bestmögliche Umsetzung der Wünsche und Vorstellungen für die Gemeinschaft zu erzielen. 

Stetige Weiterbildung und die Verwendung modernster Technik nehmen bei uns einen hohen Stellenwert ein. Nur so können wir gewährleisten, dass sich ändernde Rahmenbedingungen durch uns umgesetzt werden.

Diese Aufgaben gehören unter anderem zu unseren Tätigkeiten:

  • Aufnahme/Pflege sämtlicher Stammdaten des Objektes und der Wohn- und Gewerbeeinheiten
  • Führung der Bankkonten des Objektes
  • Überwachung sämtlicher Zahlungsvorgänge (z.B. Hausgeldzahlungen)
  • Buchführung über unsere Verwaltungssoftware und Erstellung der Jahresendabrechnung
  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung (Durchführung auch am Wochenende)
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  • Kontrolle und Anpassung der Liefer-, Leistungs- und Wartungsverträge
  • Abschluss und Kontrolle der notwendigen Versicherungsverträge
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Anweisung und Überwachung externer Dienstleister (z.B. Hausmeister)
  • Regelmäßige Begehung des Objektes 
  • Überwachung des baulichen Zustandes und der technischen Einrichtungen im Gebäude

Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen sich ein maßgeschneidertes Angebot für die Verwaltung Ihres Objektes erstellen. Wir werden Ihnen spezifisch auf die Anforderungen der Immobilie einen geeigneten Verwaltungsvertrag vorlegen.